HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 247
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2016 Nr. 247, Rn. X
Die Formel des Senatsurteils vom 23. Dezember 2015 wird dahin berichtigt, dass sie im ersten Satz lautet:
„Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2013 wird verworfen.