HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 240
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2012 Nr. 240, Rn. X
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.