Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)


HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 606

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 606, Rn. X



BGH 2 ARs 157/10 2 AR 88/10 - Beschluss vom 9. Juni 2010 (AG Remscheid; AG Betzdorf)

Unzweckmäßige Abgabe der Sache

§ 42 Abs. 3 JGG

Entscheidungstenor

Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Remscheid vom 26. Februar 2010 wird aufgehoben. Das Amtsgericht Remscheid ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiterhin zuständig.

Gründe

1

Die Abgabe des Verfahrens an das für den jetzigen Wohnort des inzwischen 30-jährigen, zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten H. zuständige Amtsgericht Betzdorf gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist aus den vom Generalbundesanwalt zutreffend dargelegten Gründen offensichtlich nicht zweckmäßig.