HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 697
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 697, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 11. Januar 2010 wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt ist, als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.