Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)


HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 766

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2009 Nr. 766, Rn. X



BGH 2 StR 192/09 - Beschluss vom 17. Juni 2009 (BGH)

Unbegründete Anhörungsrüge.

§ 356a StPO

Entscheidungstenor

Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 3. Juni 2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Gründe

1

Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 2. Juni 2009 wurde bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt.