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HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 843

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2008 Nr. 843, Rn. X



BGH 2 ARs 267/08 / 2 AR 185/08 - Beschluss vom 27. August 2008

Zuständigkeitsübertragung (rechtliche oder tatsächliche Verhinderung).

§ 15 StPO

Entscheidungstenor

Die Übertragung der Sache an ein Landgericht außerhalb Bremens wird abgelehnt.

Gründe

1

Eine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung des Landgerichts Bremen an der Ausübung des Richteramts ist nicht ersichtlich. Auch ist bei einer Verhandlung vor diesem Gericht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen.