HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 843
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2008 Nr. 843, Rn. X
Die Übertragung der Sache an ein Landgericht außerhalb Bremens wird abgelehnt.
Eine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung des Landgerichts Bremen an der Ausübung des Richteramts ist nicht ersichtlich. Auch ist bei einer Verhandlung vor diesem Gericht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen.