HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 628
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2004 Nr. 628, Rn. X
Es wird festgestellt, daß durch den Senatsbeschluß vom 4. Dezember 2002 - 2 ARs 353/02 - das beim Amtsgericht - Schöffengericht - Hannover anhängig gewesene Verfahren 244 Ls 250 Js 4297/99, auch soweit es sich gegen den Angeklagten R. richtet, zu dem beim Landgericht Oldenburg anhängigen Verfahren 4 KLs 37/99 verbunden worden ist.
Zur Begründung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 22. Juni 2004 Bezug.