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HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 115

Bearbeiter: Christoph Henckel

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2024 Nr. 115, Rn. X



BGH 1 StR 423/22 - Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Traunstein)

Tenorberichtigung.

 

Entscheidungstenor

Der Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 wird dahin berichtigt, dass die Entscheidungsformel unter I. 1. wie folgt lautet:

„Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 9. September 2022, soweit es den Angeklagten betrifft, im Ausspruch über die Strafe aufgehoben.“

Gründe

1

Die Berichtigung ist wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens geboten. Das Landgericht hatte, wie sich unschwer aus den Gründen des Senatsbeschlusses ergibt, eine Freiheitsstrafe, keine Gesamtfreiheitsstrafe verhängt; folglich hat der Senat auch nur eine solche aufgehoben.