HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 865
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2011 Nr. 865, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 28. Februar 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Großbritannien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1 : 1 anzurechnen ist (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.