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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 678

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 678, Rn. X



BGH 1 StR 426/10 - Beschluss vom 24. August 2010 (LG Bamberg)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 4. Mai 2010 wird mit der Maßgabe, dass er wegen in zwei tateinheitlichen Fällen begangener besonders schwerer räuberischer Erpressung schuldig gesprochen ist, als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.