HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 239
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2009 Nr. 239, Rn. X
Der Beschluss des Senats vom 21. Januar 2009 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es in Absatz Randnummer 4 Zeile 1 der Gründe statt "Geldwäsche" heißen muss "Geldfälschung".