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HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 109

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2004 Nr. 109, Rn. X



BGH 1 StR 429/03 - Urteil vom 16. Dezember 2003 (LG Traunstein)

Beweiswürdigung.

§ 261 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 24. Juni 2003 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Gründe

1

Die Überzeugung der Strafkammer zum Umfang des Vorsatzes des Angeklagten beruht auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung.