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HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 317

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2006 Nr. 317, Rn. X



BGH 1 StR 491/02 - Beschluss vom 1. März 2006

Gegenvorstellung.

Vor § 1 StPO

Entscheidungstenor

Die Gegenvorstellung von Rechtsanwalt P. gegen den Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Der Senat hat in dem genannten Beschluss im Einzelnen dargelegt, dass die Voraussetzungen dafür fehlen, die rechtskräftige Entscheidung des Senats vom 12. März 2003 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben.

2

Daraus, dass Rechtsanwalt P. nunmehr darlegt, warum er die Auffassung des Senats nicht teilt, ergibt sich nichts anderes.